Ursprünglich habe ich meine Stiftung im Testament verfügt, sodass sie von Todeswegen errichtet wird. Doch es hat sich aus steuerlichen und praktischen Gründen ergeben, dass eine Stiftung zu Lebzeiten doch sinnvoller wäre, und so besteht sie jetzt schon. Ich bin froh, so kann ich noch erleben, wie Projekte in den beiden Kirchengemeinden, mit denen ich eng verbunden bin, unterstützt werden. Außerdem fördert meine Stiftung Projekte der Evangelischen Partnerkirche in Tansania gefördert.
Für eine nicht rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Bayern-evangelisch-Stiftung habe ich mich entschieden, weil ich wusste, dass mir viel Verwaltungsaufwand abgenommen wird, und dass ich, wenn ich gesundheitlich nicht mehr fit bin, die damit verbundenen Verpflichtungen nicht meinen Angehörigen aufbürden möchte. So kümmert sich die Bayern-evangelisch-Stiftung um fast alles. Ich habe in der Satzung festgelegt, dass es keinen Beirat gibt, sondern dass der Stiftungsvorstand der Bayern-evangelisch-Stiftung über die Vergabe der Stiftungserträge an Antragsteller entscheidet. Aber ich werde regelmäßig über alle Tätigkeiten informiert.
"Ich habe in meinem Leben viel Liebe und Beistand erfahren. Von meinen Angehörigen, meinen Lehrern und Arbeitgebern und von meinem Freundeskreis und nicht zuletzt von unserem erbarmenden Schöpfer der Welten. Ich bin dafür sehr dankbar und habe diesen Dank in, meine Stiftung weitergegeben." (Auszug aus der Satzung der Günter Hanselmann-Dankstiftung)