Sie haben ein tolles Projekt, für das Sie finanzielle Unterstützung benötigen? Hier finden Sie alle Informationen, wie die Bayern-evangelisch-Stiftung unterstützen kann:
„Gutes ausbauen! Bewährtes vervielfältigen!“
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Aus der Satzung der Bayern-evangelisch-Stiftung: "[...] die Landeskirche, ihre Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke und ihre sonstigen Körperschaften, ihre Anstalten und Stiftungen sowie ihre Einrichtungen und Dienste in ihrer Arbeit und Entwicklung [...] sollen durch Zuwendungen und Zuschüsse gefördert und unterstützt werden.
Das bedeutet, dass auch evangelische Verbände, Vereine und Träger, wie z.B. die Einrichtungen der Diakonie, einen Förderantrag stellen können. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Anliegen gefördert werden kann, kontaktieren Sie uns gerne! Mail oder 0895595-151.
Was fördert die Bayern-evangelisch-Stiftung?
Sehr einfach formuliert, sieht die Bayern-evangelisch-Stiftung Ihre Fördermöglichkeiten unter dem Motto: „Gutes ausbauen! Bewährtes vervielfältigen!“ Dies bedeutet: Wir fördern Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die sich bereits bewährt haben und die mit den Stiftungsgeldern der Bayern-evangelisch-Stiftung vervielfältigt werden können.
Die Stiftung kann also leider keine Erstfinanzierung von neuen und verheißungsvollen Projekten umsetzen. Aber sie kann Zweitfinanzierungen für gelungene Projekte in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihrer Diakonie bewilligen, sodass diese weiterentwickelt werden und sich somit vervielfältigen können.
Die Förderkriterien im Detail finden Sie unten.
Eine Auswahl geförderter Projekte finden Sie hier...
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Es werden Förderanträge über Summen zwischen 5.000€ und 20.000€ ausgezahlt. Der ehrenamtlich tätige Vorstand der Bayern-evangelisch-Stiftung möchte mit dieser Vorgabe sicherstellen, dass etablierte und möglichst breit wirksame Projekte gefördert werden, was meistens auch mit einem entsprechend großen Budget einher geht. Gleichzeitig sollen die jährlichen Erträge aus dem Vermögen der Bayern-evangelisch-Stiftung auch möglichst vielen Antragstellern zugute kommen, sodass die Höhe der ausgezahlten Summe nach oben begrenzt ist.
Wie schnell geht das? Welche Fristen gibt es?
Reichen Sie einen Förderantrag ein, ist für Sie und Ihre Planung entscheidend, dass Ihrem Förderantrag zugestimmt worden ist. Erst dann können Sie mit den beantragten Mitteln fest rechnen. Es gibt zwei Abgabefristen: 31.03. und 30.09. In der Regel 6-8 Wochen nach den Antragsfristen prüft der ehrenamtlich tätige Vorstand der Bayern-evangelisch-Stiftung die Anträge und entscheidet. Sie werden zeitnah benachrichtigt. Im konkreten Vorgespräch mit Ihnen kann diese allgemein skizzierte Vorlaufzeit aber präzisiert werden, damit Sie einen klaren Zeithorizont haben.
Was muss ich tun?
Sie finden unten den Förderantrag. Schicken Sie den Förderantrag als Word-Dokument und die darin geforderten Anlagen und Informationen als ein einziges PDF-Dokuments an diese Mail-Adresse. Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 0895595-151 oder per Mail.
Dokumente zum Download
Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente der Stiftung zum Download - die Satzung und die Förderrichtlinien. Sie sind entscheidend, wenn es um die Frage geht, welche Projekte aus Stiftungsmitteln gefördert werden können.
Was gilt es bei der Antragstellung zu beachten?