- Das Projekt muss in der Region der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) liegen.
- Das Projekt muss auf Vorerfahrungen von bewährten Projekten aufbauen. Es werden nur solche Projekte gefördert, die nun ausgebaut oder an einem neuen Ort vervielfältigt werden.
- Das Projekt ist darauf angelegt, Wirkung zu erzielen, d.h. es werden konkrete Ziele formuliert, die vom Antragsteller entsprechend geplant, umgesetzt und überprüft werden sollten. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projekts sollte ein kurzer Bericht bzw. die Rechnungskopien vorliegen.
- Die Beantragung der Fördergelder sollte vor Projektbeginn erfolgen. Ein finanzieller Eigenanteil des Antragstellers sollte gesichert sein, eine nachträgliche Schließung von Finanzierungslücken ist von der Förderung ausgeschlossen. Finanzierungsüberbrückungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
- Eine Zusammenarbeit von kirchlichem und diakonischem Träger bei der Umsetzung des Projekts ist wünschenswert.
- Projekte, die originäre Aufgabe des Antragstellers sind oder deren Initiative und/oder Umsetzung auf nur einer Person basiert, werden in der Regel nicht gefördert. Ebenso werden keine Projekte gefördert, die schon länger bestehen und bei denen eine Finanzierungslücke auftritt oder größer wird.
- Leider müssen wir auch auf Folgendes hinweisen: In der Anfangsphase wurden sehr viele Anträge zu Flüchtlingshilfe, reiner Hausaufgabenhilfe oder Sozialkaufhäusern gestellt. Aufgrund von begrenzten Fördermöglichkeiten können solche Anträge nicht mehr gefördert werden.
- Die Bayern-evangelisch-Stiftung legt Wert auf eine aktive und angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Bei dieser soll, soweit möglich, die Bayern-evangelisch-Stiftung in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Der Fördermittelempfänger stellt der Bayern-evangelisch-Stiftung auf Wunsch aussagefähiges Text- und Bildmaterial zur Veröffentlichung zur Verfügung.