Wer mit seinem Vermögen etwas Gutes tun will, aber keine eigenen Projekte oder Organisationen vor Augen hat, kann Bewährtes fördern.
Mit einer Zustiftung können Zwecke und Aufgaben einer bestehenden Stiftung unterstützt werden. Eine Zustiftung zur Bayern-evangelisch-Stiftung hilft dabei, die vorhandenen Satzungszwecke zu erfüllen. Ihr zugestiftetes Vermögen, ob Geld, Immobilien oder Wertpapiere, erhöht das geschützte Grundstockvermögen der Stiftung. Wächst das Grundstockvermögen, so steigen die Erträge und damit der Betrag, den die Stiftung zur Verwirklichung ihres Stiftungszwecks ausschütten kann. Eine Zustiftung ist steuerlich ebenso privilegiert wie eine Stiftung.
Eine Zustiftung benötigt so gut wie keinen Verwaltungsaufwand und kann in sehr kurzer Zeit umgesetzt werden.
Und welche Zwecke verfolgt die Bayern-evangelisch-Stiftung?
1) Die Bayern-evangelisch-Stiftung ist als Dachstiftung tätig und ermöglicht es, Stiftungspersönlichkeiten zu begleiten und zu beraten sowie Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds zu verwalten.
2) Die Bayern-evangelisch-Stiftung verwaltet den Stiftungsfonds für kirchliche und diakonische Zwecke mit einem Grundstock von 3,2 Mio. €(Stand April 2024). Dieser Stiftungsfonds fördert das kirchliche und Diakonische Leben in Bayern. Das können zum Beispiel Projekte von Kirchengemeinden sein, die Evangelische Jugend, Seniorenprojekte, Inklusion, Musik, Kunst und Kultur, neue Formen der Verkündigung, Einrichtungen und Projekte der Diakonie und vieles mehr. Eine Auswahl bereits geförderter Projekte finden Sie hier...
Wenn Sie möchten, dass vielfältige Projekte gefördert werden können, so ist die Zustiftung vermutlich die passende Form für Sie.
Melden Sie sich gerne!
Gregor Soszka
Tel: 089 5595-151