Ihr Beitrag

Sie möchten die Bayern-evangelisch-Stiftung unterstützen und so sicherstellen, dass Dinge, die Ihnen persönlich wichtig sind, auch in Zukunft geschehen können. Das deutsche Stiftungsrecht bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten für Ihr Engagement an.

 

Zustiftung

Sie können die Bayern-evangelisch-Stiftung mit einer Zustiftung unterstützen, um die Zwecke der Stiftung oder Aufgaben, die Ihnen wichtig sind, zu fördern. Mit dieser Zuwendung erhöhen Sie das geschützte Grundstockvermögen der Stiftung. Dieses darf, solange die Stiftung ihren Zweck erfüllen kann, nicht geschmälert werden. Es bildet stets den Grundstock der Stiftung. Wächst das Grundstockvermögen einer Stiftung, so steigen die Erträge und damit der Betrag, den die Stiftung zur Verwirklichung ihres Stiftungszwecks ausschütten kann. Übrigens - eine Zustiftung kann aus Geldmitteln oder Immobilien bestehen. Eine Zustiftung ist steuerlich ebenso privilegiert wie eine Stiftung.

 

Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds unter dem Dach der Bayern-evangelisch-Stiftung ist eine weitere unkomplizierte Möglichkeit, Projekte und Ziele langfristig zu fördern, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Ein Stiftungsfonds kann innerhalb kurzer Zeit errichtet werden und ist bereits ab einer Einlage von 5.000 Euro möglich. Er wird steuerlich wie eine Zustiftung behandelt und ist somit steuerlich ebenso bevorzugt wie eine Stiftung.

 

Ihre eigene Stiftung

Als Dachstiftung verwaltet die Bayern-evangelisch-Stiftung rechtlich unselbständige Stiftungen. Eine solche, auch "Treuhandstiftung" genannte Stiftung, lässt sich bereits mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag errichten. Sie wird durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und steuerrechtlich wie eine selbständige Stiftung behandelt. Die Ausstattung einer Stiftung mit dem Grundstockvermögen ist steuerlich besonders absetzbar. Eine unselbständige Stiftung hat den Vorteil, dass weder Organe noch eine Geschäftsführung notwendig sind. Ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Mittel kann jedoch vorgesehen werden. Die Verwaltung geschieht nach der Gründung - die in der Regel nur wenige Wochen dauert - durch die Bayern-evangelisch-Stiftung.

Auf Ihren Wunsch können der Stiftungsfonds und die eigene Stiftung mit Ihrem Namen oder einem Namen, der Ihnen wichtig ist, verbunden werden.

 

Reden wir miteinander

Die Entscheidung, wie, in welcher Form und in welcher Höhe Sie die Bayern-evangelisch-Stiftung unterstützen, ist nicht leicht. Und sie sollte auch nicht übereilt getroffen werden. Wir nehmen uns die Zeit, Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen und zu begleiten. Kommen Sie auf uns zu. Wir sind jederzeit für Sie da.