Sie möchten sicherstellen, dass Dinge, die Ihnen persönlich wichtig sind, auch in Zukunft geschehen können? Das deutsche Stiftungsrecht bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten für Ihr Engagement an. Was zu Ihnen ganz persönlich passt, hängt davon ab, wieviel Vermögen Sie einbringen möchten und wie gezielt Sie Ihre dauerhafte Unterstützung festlegen möchten.
Zustiftung
Sie können die Bayern-evangelisch-Stiftung mit einer Zustiftung unterstützen, um die Zwecke der Stiftung oder Aufgaben, die Ihnen wichtig sind, zu fördern. Mit dieser Zuwendung erhöhen Sie das geschützte Grundstockvermögen der Stiftung. Dieses darf, solange die Stiftung ihren Zweck erfüllen kann, nicht geschmälert werden. Es bildet stets den Grundstock der Stiftung. Wächst das Grundstockvermögen der Bayern-evangelisch-Stiftung, so steigen die Erträge und damit der Betrag, den die Stiftung zur Verwirklichung ihres Stiftungszwecks ausschütten kann. Übrigens - eine Zustiftung kann aus Geldmitteln oder Immobilien bestehen. Eine Zustiftung ist steuerlich ebenso privilegiert wie eine Stiftung. Wenn Sie möchten, dass vielfältige Projekte gefördert werden können, so ist die Zustiftung vermutlich die passende Form für Sie. Lesen Sie mehr zur Form der Zustiftung...
Ihre eigene Stiftung (Treuhandstiftung)
Sie können unter dem Dach der Bayern-evangelisch-Stiftung eine eigene Stiftung errichten, die als rechtlich unselbstständige Stiftung für Sie verwaltet wird. Unentgeltlich. Sie dürfen den Namen der Stiftung bestimmen. Sie legen den Satzungszweck fest, der vorwiegend einen kirchlichen oder mildtätigen Zweck erfüllen muss. Eine solche, auch "Treuhandstiftung" genannte Stiftung, lässt sich bereits mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag errichten. Sie wird durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und steuerrechtlich wie eine selbständige Stiftung behandelt. Die Ausstattung einer Stiftung mit dem Grundstockvermögen ist steuerlich besonders absetzbar. Lesen Sie mehr zur Gründung einer eigenen Stiftung...
Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds unter dem Dach der Bayern-evangelisch-Stiftung ist eine weitere unkomplizierte Möglichkeit, Projekte und Ziele langfristig zu fördern, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Ein Stiftungsfonds kann innerhalb kurzer Zeit errichtet werden und ist bereits ab einer Einlage von ca. 20.000 Euro möglich. Er wird steuerlich wie eine Zustiftung behandelt und ist somit steuerlich ebenso bevorzugt wie eine Stiftung. Auf Ihren Wunsch kann auch der Stiftungsfonds mit Ihrem Namen oder einem Namen, der Ihnen wichtig ist, verbunden werden. Lesen Sie mehr zum Stiftungsfonds...
Steuervorteile?
Stifterisches Engagement wird staatlich gefördert, sodass sich für Stifterinnen und Stifter, auch Stifterehepaare, besondere Vorteile ergeben. Lesen Sie mehr zu Steuervorteilen für Stifterpersönllichkeiten...
Was passt zu mir?
Die Entscheidung, wie, in welcher Form und in welcher Höhe Sie nachhaltig Gutes tun, sollte wohl überlegt sein. Wir nehmen uns die Zeit, Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen und zu begleiten.
Unverbindliche Beratung:
Gregor Soszka
Telefonnummer: 089 5595-151