Sehr einfach formuliert, sieht die Stiftung ihre Fördermöglichkeiten unter dem Motto: „Gutes ausbauen! Bewährtes vervielfältigen!“ Dies bedeutet: Wir fördern Projekte, Maßnahmen und Initiativen fördern, die sich bereits bewährt haben und die mit den Stiftungsgeldern der Bayern-evangelisch-Stiftung vervielfältigt werden können.
Die Stiftung kann also leider keine Erstfinanzierung von neuen und verheißungsvollen Projekten umsetzen. Aber sie kann Zweitfinanzierungen für gelungene Projekte in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihrer Diakonie bewilligen, sodass diese weiterentwickelt werden und sich somit vervielfältigen können.
Gehört Ihr Projekt in diese Kategorie, sei es kirchlichen oder diakonischen Ursprungs? Dann haben Sie vielleicht gute Chancen auf eine Förderung. Sie finden weiter unten die Förderrichtlinien. Ihren Antrag können Sie gemäß den Richtlinien formlos stellen. Am besten geht das per Mail, aber auch postalisch an
Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Bayern-evangelisch-Stiftung
Landeskirchenamt, Leitung Referat Nachhaltige Vermögensanlagen
Katharina-von-Bora-Straße 7-11
80333 München
Dokumente zum Download
Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente der Stiftung zum Download - die Satzung und die Förderrichtlinien. Sie sind entscheidend, wenn es um die Frage geht, welche Projekte aus Stiftungsmitteln gefördert werden können.
Die Förderrichtlinien der Bayern-evangelisch-Stiftung zum download
Mit diesem Formular können Sie Unterstützung für ihre Idee beantragen: Einfach das Word-Dokument herunterladen, digital ausfüllen und per mail an die Stiftung schicken - fertig.